25.06.2025
Hörgerätebonusversicherung jetzt mit Schutz für die Ausprobe – Neue Leistungserweiterung ab Juli
Die Hörgerätebonusversicherung (HBV) hat sich seit ihrer Einführung vor 18 Monaten erfolgreich am Markt etabliert. Besonders die klare Kalkulation und nachvollziehbaren Leistungen machen sie zu einem beliebten Instrument in der Beratung von Endkundinnen und Endkunden.
Nun folgt der nächste logische Schritt: Ab dem 1. Juli wird das Leistungsspektrum der HBV um einen entscheidenden Baustein ergänzt – den Versicherungsschutz für die Ausprobezeit von Hörsystemen.
Neu: Versicherungsschutz schon vor dem Kauf
Zukünftig kann die Hörgerätebonusversicherung bereits vor dem Kaufabschluss abgeschlossen werden. In den ersten zwei Monaten der Vertragslaufzeit genießen Kundinnen und Kunden dann vollen Schutz für das Ausprobe-Hörsystem – bei Verlust, Diebstahl oder Totalschaden.
Was ist abgesichert?
- Kostenübernahme bis 800 € je Hörsystem
- Selbstbeteiligung: 100 € pro Gerät
Entscheidet sich der Kunde nach der Ausprobe für den Kauf des Hörsystems, läuft der Vertrag einfach nahtlos weiter. Möchte er das Gerät nicht behalten, genügt eine kurze Mitteilung an den Versicherer.
Mit dieser Erweiterung stärkt die HBV erneut ihre Rolle als kundenorientierte und praxisnahe Lösung für Akustik-Fachbetriebe – ein klarer Vorteil im Wettbewerb um Vertrauen, Servicequalität und Absicherung.
Weitere Informationen sowie den neuen Flyer erhalten interessierte Partner direkt beim Anbieter.
Telefon: +49 (0)2932 – 99 29 190
E-Mail: service@hoergeraetebonusversicherung.de