30.06.2020
„Corona-Prämie“ bis zu einem Wert von 1.500 Euro!
Ein Dankeschön an Ihre Mitarbeiter!
Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer leisten in diesen Zeiten schier unglaubliches und arbeiten an der Grenze ihrer Belastbarkeit. Dies blieb auch der Bundesregierung nicht verborgen. Daher wurde in einer Pressemitteilung vom 3. April 2020 seitens des BMF nun bekannt gegeben, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten ab sofort Prämien bis max. 1.500 Euro steuerfrei auszahlen oder als Sachleistungen gewähren können. Hierbei werden Sonderleistungen, die die Beschäftigten zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erhalten, erfasst. Andere Steuerbefreiungen bleiben hiervon unberührt, das heißt der Bonus kann zusätzlich gewährt werden.
„100-prozentigen Einsatz in dieser Zeit wollen wir 100-prozentig belohnen.“ (Olaf Scholz, SPD)
Diese Bonuszahlungen sind nicht lohnsteuerpflichtig und zudem auch sozialversicherungsfrei. Sie gelten all denjenigen die während der Krise an vorderster Stelle dafür sorgen, dass die einzelnen Unternehmen ihre Tätigkeit, trotz Krise weiterhin fortsetzen können um handlungsfähig zu bleiben. Dies gilt im Übrigen branchenübergreifend. Der Bonus kann also auch Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinnen zugeführt werden, die in den nicht als systemrelevant eingestuften Bereichen tätig sind, wenn sie während der Corona-Krise besondere Leistungen erbracht haben. Auch bei Mini-Jobbern greift diese Regelung, ohne dass ihr Job dadurch zum sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis wird. Entscheidend ist, dass der Bonus als Anerkennung für die besondere und/oder unverzichtbare Leistung der Beschäftigten in der Corona-Krise geleistet wird.
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Quelle: Bundesministerium der Finanzen