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18.03.2020

Betriebe des Hörakustiker-Handwerks dürfen geöffnet bleiben!

Derzeit herrscht in einigen Bundesländern große Verunsicherung darüber, ob Fachgeschäfte unseres Handwerks geöffnet bleiben dürfen.

Die Bundesinnung geht juristisch und fachlich davon aus, dass (bis auf weiteres) alle Fachgeschäfte des Hörakustiker-Handwerks geöffnet bleiben dürfen!

Dazu haben die Bundesregierung und alle Bundesländer folgendes am Montag, den 16. März 2020 erklärt:

„Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen.
Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.“


Lassen Sie sich von den Ordnungsbehörden bitte nichts anderes einreden, nur weil die aktuellen Verordnungen mancher Bundesländer nicht den Wortlaut der Bundesregierung und der Landeschefs wörtlich übernommen haben.

Die Entscheidung der Bundesregierung ist auch auf Landesebene umzusetzen!

Vereinbarung der Bundesregierung