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09.03.2020

ERKENNTNISSE, AUSBLICKE UND EINE GEBURTSTAGSFEIER – DAS ACHTE OTICON SYMPOSIUM (TEIL 2)

Am Nachmittag wird die Kost etwas leichter. So folgen auf die Vorträge von Professor Dr. Torsten Dau über „Kognitiv gesteuerte Hörsysteme“ und Professor Dr. Jonas Obleser über „Psychologische und neurobiologische Einflüsse auf unser Hörerleben“ nun Beiträge über die „Herausforderung Inklusion bei Hörschädigung“ sowie über das „Gehirn vs. Künstliche Intelligenz – gemeinsam zu neuen Ideen“. Dazwischen wird Buchautor Thomas Sünder über die Entstehung des Hörens sprechen. Aber alles der Reihe nach.

Herausforderung Inklusion bei Hörschädigung
Die Mittagspause des Oticon Symposiums nutzen viele Besucher nicht nur, um sich für den Nachmittag zu stärken. Einige haben sich lange nicht gesehen, andere sich eben erst kennengelernt. Man kommt ins Gespräch. Das ungezwungene Miteinander zwischen Inhabern, Mitarbeitern, Repräsentanten von Gemeinschaften und natürlich dem Oticon-Team zeichnet die Veranstaltung beinahe ebenso aus wie die Vorträge.

Zurück am Platz im großen Saal des Curio Hauses in Hamburg erwartet einen der dritte Vortrag des Tages. „Herausforderung Inklusion bei Hörschädigung“ lautet das heutige Thema von Professor Dr. Annette Limberger.

„Ich behaupte, sie ist eine der wenigen, wenn nicht die einzige Wissenschaftlerin in Deutschland, die Audiologie von der Pieke auf gelernt hat“, so Horst Warncke in seiner Anmoderation. Annette Limberger ließ sich zunächst als Audiologie-Assistentin in einer Klinik ausbilden. Darauf absolvierte sie eine Ausbildung zur Hörgeräteakustikerin, anschließend studierte sie Humanmedizin in Tübingen. Es folgte die Ausbildung zur Fachärztin für Phoniatrie und Päd-Audiologie. Seit 2007 ist Limberger an der Hochschule Aalen tätig, wo sie 2016 die Leitung des Studiengangs Hörakustik/Audiologie übernahm. Darüber hinaus ist sie die aktuelle Präsidentin der deutschen Gesellschaft für Audiologie.

„Für mich ist das heute auch ein Stück weit ein Heimkommen“, eröffnet Annette Limberger mit Blick auf die über 300 Besucher des Symposiums. Die allermeisten von ihnen sind Hörakustiker. Ihr Vortrag werde „in eine ganz andere Richtung“ gehen, kündigt sie an.

„Integration meint eher, eine begrenzte Gruppe in die Allgemeinheit zu bringen, während wir bei der Inklusion eine Gruppe eher als Teil des Ganzen sehen wollen“, erklärt Annette Limberger. Nach der 2008 in Kraft getretenen Behindertenrechtskonvention (BRK) der Vereinten Nationen (UN) gilt Inklusion als Menschenrecht. „Die Frage ist nur: Wie setzt man das um?“, so Limberger.

Für die Umsetzung der BRK hat Deutschland 2011 einen „Nationalen Aktionsplan“ verabschiedet, 2016 wurde der aktualisiert. Ziel des Plans ist, dass alle Menschen – egal wie sie sind – voll in die Gesellschaft integriert sind, so dass man nicht unterscheiden kann, wer eine Behinderung hat und wer nicht, erklärt Limberger.
Einen Behinderungsgrad von 50 % oder mehr – erst dann gilt man als schwerbehindert – bekommt man allerdings nur bei einer hochgradigen Schwerhörigkeit zugesprochen. Mit einer mittel- oder leichtgradigen Hörminderung gilt man nicht als schwerbehindert – als schwerhörig hingegen schon.

Foto: Oticon

 

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