Zurück

19.06.2020

HÖRGERÄTEVERSICHERUNG … zu Corona-Zeiten besonders wichtig.

VERLUST DER HÖRGERÄTE IN CORONA-ZEITEN

Ob in Bus und Bahn, beim Einkaufen oder anderen Alltagssituationen mit erhöhtem Corona-Risiko: Ohne Mundschutz geht es momentan in der Regel nicht. Das ist für viele ungewohnt, für Menschen mit Hörgerät aber eine besondere Herausforderung. Anhand unserer Schadenstatistiken konnten wir feststellen, dass die Zahl der Hörgeräteverluste durch das Abnehmen der Maske enorm gestiegen ist. Vor allem Geräte, die hinter dem Ohr getragen werden, sind sehr gefährdet. Deshalb möchten wir Ihnen nochmals unsere Hörgeräte-Versicherung ans Herz legen.

VORTEILE DER HÖRGERÄTEVERSICHERUNG

  • Kundenbindung: Ein eingetretener Schaden kann durch den Kunden ausschließlich bei Ihnen geltend gemacht werden
  • Versicherungen & Schäden einfach und unkompliziert per Online –Abschluss www.schiegg-versicherung.de melden.
  • Wettbewerbsvorteil gegenüber Mitbewerber
  • Die gesamte Hörversorgung kann für 90 Tage zur Probe versichert werden. – Alle folgenden Geräte sind während dieser Zeit kostenfrei ohne Nachmeldung der neuen Seriennummer bis zur Höhe der Versicherungssumme mitversichert.
  • Zusätzlicher Service und Sicherheit für Ihre Kunden
  • Feste Ansprechpartner, keine Hotline!
  • Beitrag zur Versicherung kann in den Verkaufspreis einkalkuliert werden
  • Kostenloses Informationsmaterial, wie z. B. Flyer

Wie funktioniert der Abschluss der Hörgeräteversicherung?

Ganz einfach und bequem online unter www.schiegg-versicherung.de
Das Zertifikat können Sie gleich direkt online mit den Versicherungsbedingungen ausdrucken und dem Kunden mitgeben.

Welche Gefahren sind hierbei abgedeckt?

Versichert sind während der Vertragslaufzeit von wahlweise 3 oder 4 Jahren folgende Gefahren:
Bruch, Beschädigung, Diebstahl, unsachgemäße Handhabung, Abhandenkommen (siehe Versicherungsbedingungen)

Wie viele Teilschäden gelten während der Vertragslaufzeit mitversichert?

Es gelten immer zwei Teilschäden/Reparaturen oder ein Totalschaden mitversichert. Nach einem Verlust kann die Versicherung wieder neu abgeschlossen werden.

ABRECHNUNG IM SCHADENSFALL

Im Schadensfall bezahlt der Kunde lediglich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 35 % des maßgebenden Schadenbetrages (Bruttoverkaufspreis nach Abzug der Krankenkasse).
Diese Selbstbeteiligung bleibt bei Ihnen im Geschäft.
Von uns als Versicherer erhalten Sie Ihren Listen-Einkaufspreis (vor Abzug eventueller Rabatte mit Lieferanten) erstattet.

Sie möchten mehr erfahren?

Gerne können Sie die aktuellen Unterlagen bei uns per Mail oder Telefon anfordern

Ihre Ansprechpartnerin im Bereich der Hörgeräteversicherung:

Bettina Frehner:

bettina.frehner@mannheimer.de (Tel. 08266/86222-11)